ML Vertriebs GmbH · Stand: 12/2024
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der ML Vertriebs GmbH, Detmolder Straße 32e, 33102 Paderborn, Tel: 05251 – 2057375, E-Mail: info@vertriebsfrei.de, und unserem Kunden, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Unsere AGB gelten in ihrer gegenüber dem Kunden zuletzt einbezogenen Fassung. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unser Schweigen auf Bedingungen des Kunden gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Bedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen unsere Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Bedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Bedingungen leisten, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB verzichtet.
(3) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(4) Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt die gesetzliche Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(5) Im Falle von Unklarheiten und Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsdokumenten, deren Geltung zwischen dem Kunden und uns vereinbart wurde, gilt das speziellere Dokument als vorrangig vor dem allgemeineren Dokument, sofern nicht im jeweiligen Dokument eine andere Regelung getroffen wird. Es gilt daher folgende Reihenfolge, wobei die erstgenannten Dokumente vorrangig sind: (1) Nachträge zum Vertrag, (2) unsere Auftragsbestätigung, (3) unser Angebot, (4) unsere AGB; § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine bestimmte Annahmefrist.
(2) Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, welches wir innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen können. Enthält die Bestellung des Kunden eine längere Annahmefrist, so können wir die Annahme innerhalb dieser Frist erklären.
(3) Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch Auftragsbestätigung unsererseits, spätestens durch Leistungsbeginn, wenn wir zuvor ein freibleibendes Angebot unterbreitet haben. Haben wir ausnahmsweise ein verbindliches Angebot unterbreitet, erfolgt der Vertragsschluss durch Annahmeerklärung des Kunden.
(1) Die Einzelheiten des bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfangs ergeben sich jeweils aus unserem Angebot samt diesen AGB, der Bestellung und ggf. unserer Auftragsbestätigung, je nachdem wie der Vertragsschluss mit den Kunden erfolgt ist. Die in den vorstehenden Dokumenten aufgeführten Spezifikationen geben abschließend die vereinbarte Beschaffenheit der Leistung wieder.
(2) Wir erbringen für den Kunden je nach Vereinbarung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Beratungs- und Vertriebsdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir dabei nicht die Erbringung eines Werks bzw. Herstellung eines Erfolges. Insbesondere ist ML nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Beratung oder Dienstleistung höhere Anzahlen an Interessenten und Kunden erzielen kann.
(3) Wir übernehmen ebenfalls kein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB. Wir schulden lediglich die Erbringung einer der Gattung nach bestimmten Leistung.
(1) Wir sind an keine festen täglichen Zeiten der Erledigung unserer Leistungen gebunden. Auch der Ort der Erledigung unserer Tätigkeit unterliegt unserer pflichtgemäßen Entscheidung. Wir sind berechtigt unsere Leistungen remote zu erbringen. Eine Leistungserbringung beim Kunden vor Ort ist nicht vorgesehen. Dies gilt nicht, wenn sich die Zeiten und/oder der Ort der Leistungserbringung sachnotwendig aus der vereinbarten Aufgabenstellung ergeben.
(2) Wir werden für den Kunden als selbständiger Unternehmer tätig.
(3) Wir sind nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Kunden und/oder zum Inkasso berechtigt.
(4) Wir werden frei von Weisungen des Kunden tätig. Das Weisungsrecht und die Beaufsichtigung unserer Mitarbeiter obliegen ausschließlich uns.
(5) Wir werden nicht in die betrieblichen Abläufe bei dem Kunden eingebunden. Wir werden nach außen erkennbar eigenständig auftreten; wir treten nicht als Teil des Kunden in Erscheinung. Wir sind nicht verpflichtet, an internen Besprechungen des Kunden teilzunehmen.
(6) Leistungstermine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn wir schriftlich die Gewähr für deren Einhaltung übernommen haben. Auch bei der Vereinbarung von Leistungsterminen oder Fristen begründet sich kein Fixgeschäft, es sei denn dies ist ausdrücklich als solches bezeichnet. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(7) Von uns angegebene Leistungszeiten berechnen sich vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses, vorausgesetzt alle technischen und kaufmännischen Fragen, die mit der Leistung zusammenhängen, sind zuvor geklärt. Falls nicht, berechnet sich der Beginn ab dem Klärungszeitpunkt.
(8) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(9) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(1) Der Kunde wird – über die in diesen AGB konkret bestimmten Mitwirkungsleistungen hinaus – stets in angemessenen Umfang an der Durchführung des geschlossenen Vertrages mitwirken und uns bei Erbringung unserer Leistungen auf eigene Kosten unterstützen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche benötigte Informationen bereitzustellen, damit wir unsere Leistungen erbringen können, soweit dies nicht unzumutbar für den Kunden ist. Der Kunde hat uns zudem von jeglicher Änderung zu informieren, die uns bei der Erbringung unserer Leistungen beeinträchtigen könnten.
(3) Stellen wir dem Kunden für den Zugriff auf unsere Leistung notwendige Informationen zur Verfügung, insbesondere Zugangsdaten (z. B. für ein Projektmanagementtool) bestehend aus Kundenkennung und Passwort, so verpflichtet sich der Kunde dazu, alle Zugangsdaten mit der üblichen Sorgfalt zu verwalten, insbesondere zu sichern und regelmäßig zu ändern. Wird dem Kunden bekannt, dass ein unbefugter Dritter von einem Passwort Kenntnis erhalten hat, muss der Kunde uns unverzüglich darüber informieren und das Passwort sofort ändern. Auf PC, USB-Stick oder anderen zur dauerhaften elektronischen Speicherung geeigneten Medien, dürfen Passwörter nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
(4) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich und nicht berechtigt, unsere Leistungen oder auch vermittelte Leads auf eine Weise zu nutzen,
(5) Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach den vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wir sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können.
(6) Sind wir der Ansicht, dass der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungs- oder Beistellleistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt, werden wir den Kunden unter Fristsetzung hierauf hinweisen. Ist die notwendige Mitwirkungs- oder Beistellleistung auch nach Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, sind wir unter Ausschluss weiterer Rechtsfolgen von unserer betreffenden Leistungspflicht und der Einhaltung etwaiger diesbezüglichen Fristen befreit. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu entrichten.
(7) Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf unsere Leistungserbringung hat, sind wir von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Zudem sind wir berechtigt Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(1) Haben wir uns verpflichtet, Leistungen im Bereich der Neukundengewinnung für den Kunden zu erbringen, gelten die Vereinbarungen dieses § 6 in Ergänzung zu den restlichen AGB.
(2) Wir verpflichten uns dem Kunden Erstgespräche zu akquirieren bzw. zu vermitteln, sog. Leads. Das bedeutet, dass unsere Leistung vollständig erbracht ist, wenn wir ein Kundengespräch vermittelt (vereinbart) haben. Nicht erforderlich für unsere Leistungserbringung ist, dass der vermittelte Lead bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt, oder das Gespräch tatsächlich stattfindet. Unsere Leistung beschränkt sich auf die reine Vermittlung eines Leads für den Kunden. Unter den nachfolgenden Voraussetzungen hat der Kunde jedoch das Recht, einen Lead zurückzuweisen und eine neue Vermittlung eines Leads zu verlangen.
(3) Die Akquise der Leads erfolgt jeweils projekt- und kundenbasiert. Eine ständige Betrauung erfolgt nicht. Der Kunde wird uns mitteilen für welche Branche Erstgespräche akquiriert werden müssen.
(4) Der Kunde hat das Recht einen Lead als nicht vertragsgemäß zurückzuweisen, wenn er die vereinbarten Qualitätskriterien nicht erfüllt, z. B. der akquirierte Kontakt:
(5) Für den Fall der berechtigten Zurückweisung eines Leads, bleibt der Erfüllungsanspruch des Kunden in Bezug auf den Lead unberührt. Wir werden dem Kunden also einen anderen Lead vermitteln. Mängelrechte des Kunden, insbesondere ein Recht zur Minderung der Vergütung bestehen nicht.
(6) Die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung bleibt von dem vorstehenden Zurückweisungsrecht unberührt.
(7) Der Kunde wird neben den seinen allgemeinen Pflichten gem. dieser AGB die folgenden Mitwirkungspflichten erfüllen, wobei es sich ebenfalls um echte Verpflichtungen und nicht um bloße Obliegenheiten handelt:
(8) Sollten in einem Monat weniger Erstgespräche als vereinbart vermittelt worden sein, sind wir berechtigt, die Differenz im jeweiligen Folgemonat auszugleichen. In diesem Fall werden die am frühsten vereinbarten Termine des Nachfolgemonats zum Vormonat gezählt.
(9) Wir sind berechtigt, die Leads auch an weitere unserer Kunden zu vermitteln. Der Kunde erhält die Leads nicht exklusiv.
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Geschäftsverbindungen zwischen uns und dem Kunden ist unser Geschäftssitz, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt auch im Falle der Rückabwicklung von Leistungen.
(1) Sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, verstehen sich unsere Preise netto zzgl. der jeweilig gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde – auch ohne gesonderte Mahnung – in Zahlungsverzug. Während des Verzuges oder im Falle der Stundung hat der Kunde die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB bleibt unberührt, wenn der Kunde Kaufmann ist.
(4) Bei Zahlungsverzug erheben wir für Mahnungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 €. Dies gilt nicht für die Erstmahnung.
(5) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich.
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich nach Vertragsabschluss seine Vermögensverhältnisse bzw. erhalten wir nach Vertragsabschluss Informationen, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen und bereits geliefert wurden, zu verlangen, und noch ausstehende Lieferungen und sonstige vertragsmäßige Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Unser Recht zur Erhebung der Unsicherheitseinrede gem. § 321 BGB bleibt unberührt.
(8) Haben wir mit dem Kunden Teil- oder Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit mehr als zwei Teilzahlungen bzw. Raten in Rückstand, wird die gesamte Restschuld des Kunden sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er den Rückstand nicht zu vertreten hat.
(1) Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss gem. § 2 in Kraft, soweit nichts abweichendes vereinbart ist. Er gilt für die in den Erklärungen gem. § 2 fest vereinbarte Vertragslaufzeit, soweit nichts abweichendes bestimmt ist. Eine ordentliche Kündigung ist in diesem Falle ausgeschlossen.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist für uns insbesondere, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende fällige Zahlungen mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist.
(3) Die Bestimmungen zur Vertraulichkeit bleiben auch nach Beendigung des Vertrages über einen Zeitraum von weiteren fünf (5) Jahren, bestehen.
(4) Eine Kündigung des Vertrages hat schriftlich zu erfolgen.
(1) Wir haften für Schäden und Aufwendungen in Ergänzung zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB nach den gesetzlichen Regeln, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Wir haften für Schäden und Aufwendungen des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Fahrlässigkeit (a) für Schäden und Aufwendungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden und Aufwendungen aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware und/oder Leistung typischerweise zu erwarten sind, insbesondere, wenn sie Folge von Mängeln der Ware und/oder Leistung sind.
(3) Befinden wir uns in Leistungsverzug gem. der gesetzlichen Regelungen und der Regelungen dieser AGB, so haften wir für Schäden und Aufwendungen des Kunden für jede vollendete Woche des Verzugs maximal in Höhe von 0,5 % des vereinbarten Nettopreises der nicht oder verspätet erbrachten Leistung, insgesamt maximal jedoch in Höhe von 5 % des vereinbarten Nettopreises der nicht oder verspätet erbrachten Leistung Ware.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden und Aufwendungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Ergeben sich nach den gesetzlichen Regelungen mildere Haftungsmaßstäbe für unsere Haftung, so gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.
(6) Die Pflicht des Kunden zur Schadensminderung nach § 254 BGB bleibt unberührt. Jegliche Vereinbarung des Kunden mit seinen Vertragspartnern, die die gesetzliche Haftung des Kunden zu seinem Nachteil verschärft, stellt einen Verstoß gegen diese Schadensminderungspflicht dar und führt – soweit die gesetzliche Haftung des Kunden zu seinem Nachteil verschärft wurde – zu einem Ausschluss eines Ersatzanspruches gegen uns.
(7) Wir sind wegen der Verletzung der dem Kunden gegenüber obliegenden vertraglichen und/oder vorvertraglichen Pflichten ausschließlich nach den Bestimmungen dieser AGB zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Jeder Rückgriff auf konkurrierende Anspruchsgrundlagen, z. B. Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB ist ausgeschlossen.
(8) Die Haftungsbeschränkungen dieser AGB gelten auch bei Pflichtverletzungen durch und zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
Der Kunde ist verpflichtet, uns auf erstes Anfordern von allen etwaigen Ansprüchen, Klagen, deren Auswirkungen, Verlusten, Schäden (z. B. auf Erstattung der Kosten einer Abmahnung) und/oder Aufwendungen freizustellen, die aus Verletzung von Rechten Dritter entstehen, soweit die Verletzung auf eine von dem Kunden erteilte Vorgabe, Information und/oder Anweisung und/oder eine vom Kunden vorgenommene Handlung zurückzuführen ist und wir die Rechtsverletzung nicht positiv kannten. Wir sind berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um uns gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen oder unsere Rechte zu verfolgen. Die Freistellung umfasst auch die Erstattung von Kosten, die uns durch die Rechtsverfolgung/-verteidigung entstanden sind oder noch entstehen werden. Wir verpflichten uns jedoch, uns mit dem Kunden über unser Vorgehen abzustimmen. Wir werden den Kunden unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme Dritter informieren.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen während der Vertragslaufzeit sowie 5 Jahre nach deren Beendigung vertraulich zu behandeln, nicht unbefugt zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.
(2) Die Verpflichtung entfällt, soweit Informationen rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, allgemein bekannt sind oder unabhängig entwickelt wurden.
(3) Eine Offenlegung ist nur mit vorheriger Zustimmung der offenlegenden Partei oder aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben zulässig.
(4) Nach Vertragsende sind vertrauliche Informationen zu löschen oder zurückzugeben, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder routinemäßiger Backups (maximal 10 Jahre).
(5) Bei Verstößen schuldet der Kunde eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe wir nach billigem Ermessen festsetzen; im Streitfall überprüft das Landgericht Paderborn die Angemessenheit. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(1) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Soweit der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in der Detmolder Straße 32e, 33102 Paderborn. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
(1) Rechte und Pflichten des Kunden sind nicht ohne unsere Zustimmung übertragbar. § 354a HGB bleibt unberührt.
(2) Wir sind zum Einsatz von Subunternehmern auf eigene Kosten ohne vorherige Absprache mit dem Kunden berechtigt. Der Einsatz eines Subunternehmers entbindet uns nicht von unseren vertragsgemäßen Verpflichtungen.
(3) Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen in diesen AGB, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.